Benutzen Sie die Hilfslinks zum Navigieren in diesem barrierefreien Dokument.

Metanavigation

FotoBlog siegi.net

Die Kamera ist im Alltagsleben nicht immer dabei, ich werde dennoch versuchen, halbwegs regelmäßig diesen Blog mit Fotos zu füllen - und diese zu kommentieren. Die Blogeinträge können - müssen aber nicht - mit der offiziellen Meinung der SPÖ übereinstimmen. Meine Website http://www.lindenmayr.spoe.at/

Öffentlich, seit 2007-10-18 18:55:19 eröffnet von Siegi Lindenmayr

Letzte Änderung: 2011-01-26 12:58:13

Üble Nachrede, Verhetzung, Herabwürdigung von Symbolen und Lehren

Siegi Lindenmayr schreibt am 2010-09-28 07:47:54

Gegen NazisZum Strache-Comic-Sagenheft: Wie ich lese, hat die Sozialistische Jugend eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft gesandt. Neben so wohl aufzufassenden Attacken auf den Islam, auf die türkischen Staatssymbole sowie die Aufforderung zur Gewaltanwendung durch den "Ritter" Strache, legen sie auch dem Bürgermeister seltsame Worte in den Mund. Daher kommt neben den Tatbeständen Verhetzung und Herabwürdigung auch die Üble Nachrede in Betracht.

Jurist bin ich nicht, dennoch einige Bestimmungen des StGB:


Üble Nachrede


§ 111. (1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.


(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.


(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.


Herabwürdigung religiöser Lehren


§ 188. Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.


Verhetzung


§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.


(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.


Herabwürdigung fremder Symbole


§ 317. Wer auf eine Art, daß die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, in gehässiger Weise eine Fahne oder ein Hoheitszeichen eines fremden Staates oder einer zwischenstaatlichen Einrichtung, die von einer inländischen Behörde oder von einer Vertretung des fremden Staates oder der zwischenstaatlichen Einrichtung nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder nach zwischenstaatlichen Vereinbarungen angebracht worden ist, oder die bei einem öffentlichen Anlaß vorgetragene Hymne eines fremden Staates beschimpft, verächtlich macht oder sonst herabwürdigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Kommentar schreiben

HC Strache wird zum Girolamo Savonarola

Siegi Lindenmayr schreibt am 2010-09-27 15:51:07

Girolamo SavonarolaWenn es nach all den Grauslichkeiten, die uns die FPÖ vor und unter H.C. Strache zugemutet hat, noch eines Beweises bedurft hat, dass Strache alles tun würde um seine Machtgier zu befriedigen, so ist dieser nun erbracht. Nein, mehr sogar, denn das Strache nun auch Kinder in seine parteipolitischen Spielchen einspannt und für seine Hetz- und Hasspolitik instrumentalisiert, ist weiter mehr als nur ein Beweis. Es ist die beste und größte moralische Bankrotterklärung, die uns die Strache-Mannen überhaupt liefern konnte.

Der bisherige FPÖ-Wahlkampf ist, abgesehen von der altbekannten Taktik, Menschen Angst zu machen und sie gegeneinander auszuspielen, bisher vor allem durch den Mangel an Themen aufgefallen. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn diese Janusköpfigkeit der FPÖ zeigt sich schon alleine daran, dass sie das eine fordern, aber wenn es um die Umsetzung geht, für genau das Gegenteil stimmen. Das zeigt sich deutlich im Wiener Landtag und Gemeinderat, wo sich die FPÖ mit ihrer tatsächlichen Politik und ihrem Abstimmungsverhalten konsequent selbst konterkariert.


Dass sie nun aber – wie einst Girolamo Savonarola – Kinder zu den Boten ihrer menschenverachtenden und respektlosen Politik machen, geht deutlich zu weit. Zu Recht wurde der neue FPÖ-Comic bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht und zu Recht protestieren Kinder- und Jugendvereine. Dass die FPÖ von ihrem einseitigen Weltbild lebt, ist nichts neues, hier jedoch Unschuldige hineinziehen zu wollen, schlägt dem Fass den Boden aus. Und doch verweigert die FPÖ jede Verantwortung, egal ob es um Verniedlichung von Gewalt und Fremdenhass oder um das eindeutig gezeichnete Frauenbild - deutlich zu sehen am Beispiel des Comic-Donauweibchens – geht.  


Ja, es gibt Themen in Wien, denen wir uns als Politikerinnen und Politiker annehmen und Lösungen finden müssen. Das kann aber nur mit Dialog und gemeinsamer Arbeit gehen, niemals jedoch in dem man Einzelne oder Gruppen die Pauschalschuld zuweist. Das ist sehr einfach, das ist der Weg Straches. Er ist weder ein Weg der Verantwortung noch ist ein Weg, der den Menschen Zuversicht, Optimismus und Vertrauen auf eine erfolgreiche Zukunft gibt. Es ist der Weg der Zwietracht.


Wie sehr Strache das – bisher durchaus gute – politische Klima in Wien bereits jetzt verpestest, zeigt sich, dass es in der laufenden Wahlauseinandersetzung kaum noch um Inhalte und Sachpolitik geht, sondern das Thema Gewalt immer mehr in den Fokus der Medien und damit der Öffentlichkeit gerät. Die negativen Auswirkungen der Strache-Hetze sind schon jetzt mehr als deutlich erkennbar. Um diesen Trend zu stoppen braucht es ein klares, deutliches und unmissverständliches Nein zu dieser Politik der Ausgrenzung, ein Nein zum Spiel mit Ängsten und ein Nein zu Vorverurteilungen und Diffamierungen. Der 10. Oktober 2010 bietet dazu die beste Gelegenheit.

Kommentar schreiben

Steh auf - wähl Wien

Siegi Lindenmayr schreibt am 2010-09-24 14:30:07



Link: http://www.youtube.com/watch?v=WI9B4IzA6j8

Kommentar schreiben

Bürgermeister Dr. Michael Häupl über das lebensgefühl

Siegi Lindenmayr schreibt am 2010-09-22 22:11:26



Link: http://www.youtube.com/watch?v=CRjHVnp7D0I&feature=youtu.be&a

Kommentar schreiben

Sicherheitsproblem FPÖ

Siegi Lindenmayr schreibt am 2010-09-21 14:43:30

Rote Karte für FPÖDie Rote Karte haben bei der heutigen Landtagssitzung die SPÖ-Landtagsabgeordneten an die FPÖ-Hassprediger gerichtet. Darüber hinaus ist die FPÖ insgesamt ein Sicherheitsproblem, eine kleine Auswahl: Karlheinz Klement: fünf Monate Haft, bedingt, wegen antisemitischer Ausfälle („das jüdische Volk hat aus dem Holocaust nichts gelernt und braucht eine zweite Lektion“). Er war RFJ-Obmann, mehrere Jahre im Nationalrat und FPÖ-Generalsekretär.
Im Jänner 2008 wurde der ehemalige FPÖ-Politiker Wolfgang Fröhlich wegen Leugnung des Holocaust zu vier Jahren Haft verurteilt. Bereits 2003 saß er wegen desselben Vergehens 23 Monate hinter Gittern. Es ist bereits seine dritte Verurteilung, weshalb er zuzüglich der zur Bewährung ausgesetzten Verurteilungen sechseinhalb Jahre in Haft kommen wird.
Susanne Winter, Nationalrätin, vorher Stadträtin in Graz, ist rechtskräftig wegen Verhetzung und der Herabwürdigung von religiösen Lehren zu verurteilt einer Geldstrafe in Höhe von 24 000 EUR und einer bedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.. Am 17. Juni 2009 wurde dieses Strafausmaß vom OLG bestätigt.
Michael Winter (Sohn von Susanne Winter) ist seit 10. Oktober 2008 rechtskräftig verurteilt („Muslime sind Sodomisten“)
John Gudenus ist wegen Wiederbetätigung seit 1. August 2006 rechtskräftig verurteilt, Strafausmaß 1 Jahr bedingte Freiheitsstrafe.
Peter Westenthaler  wurde wegen falscher Zeugenaussage verurteilt, sechs Monate bedingte Haft am 18. Juni 2009. Und es sind noch Verfahren anhängig, so hat er bekanntlich mit seinem Auto einen Polizisten angefahren.
FPÖ-Nationalrat Harald Vilimsky wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von EUR 3.000 verurteilt weil er das BZÖ einen „Gaunerverein" genannt hat.

 

1 Kommentare - Kommentar schreiben

(383 Artikel)