Das Jahr 2009 neigt sich dem Ende zu - eine gute Gelegenheit um eine kleine frauenpolitische Bilanz zu ziehen.
Hier ein paar wichtige Meilensteine ohne Anspruch auf Vollständigkeit und chronologische Ordnung - versehen mit Kommentaren sowie Links zu meinen Blogeinträgen zum jeweiligen Thema.
Initiative „gleich=fair - gleicher Lohn für gleiche Arbeit“
Seit 30 Jahren haben wir "gleichen Lohn für gleiche Arbeit" gesetzlich verankert. Die Einkommensschere geht dennoch immer weiter auf. Es ist unumstritten, dass mehr Transparenz bei Einkommen dieser Entwicklung entgegenwirken würde. ÖVP und SPÖ haben sich im Regierungsprogramm gemeinsam dafür ausgesprochen, das anzugehen. Daher habe ich gemeinsam mit Sozialminister Hundstorfer die Initiative „gleich=fair – gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gestartet.
Blogbeitrag zur Kampagne - http://campa.at/home/blog/showentry/2050 sowie
Blogbeitrag zum Vorbild Schweden - http://campa.at/home/blog/showentry/2057
Einkommensabhängiges Kindergeld – Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert
Mit dem ab 1. Jänner 2010 gültigen neuen Kindergeld bieten wir den Eltern als zusätzliches Angebot zwei neue Varianten. Die bisherigen drei Möglichkeiten bleiben bestehen. Das ist ein Meilenstein in der Frauenpolitik. Die SPÖ setzt sich dafür seit 1998 ein.
Blogbeiträge dazu - http://campa.at/home/blog/showentry/2086
sowie http://campa.at/home/blog/showentry/2031
Link zu den detaillierten Infos zum Kindergeld - http://frauen.bka.gv.at/site/6809/default.aspx#a2
9.000 neue Kinderbetreuungsplätze geschaffen
Es ist gelungen, im vergangenen Jahr 9.000 neue Kinderbetreuungsplätze in ganz Österreich zu schaffen. Davon sind 4.500 neue Plätze für die unter 3-Jährigen entstanden und weitere 4.500 neue Plätze gibt es für die 3-6-Jährigen. Der bisherige Ausbau an Kinderbetreuungsplätzen hat auch zusätzliche Arbeitsplätze in der Kinderbetreuung geschaffen. 3.270 Personen mehr als noch vor einen Jahr arbeiten in der Kinderbetreuung (insgesamt: 43.696 Personen). Das ist eine Steigerung um fast 8 Prozent. Es zeigt sich, dass es Sinn macht, wenn der Bund Geld für den Ausbau der Betreuungsplätze in die Hand nimmt. Denn seit 2008 gibt es eine Förderung vom Bund für den Ausbau der Kinderbetreuung. Dabei gibt es bis zu 4000 Euro für einen neuen Platz an Förderung, wenn das Bundesland mitfinanziert. 2009 und 2010 stehen für den Ausbau weitere 30 Millionen Euro zur Verfügung.
Blogbeitrag zum Thema - http://gabrieleheinischhosek.mywoman.at/stories/554540/
Gratis-Kindergarten
Die Einführung des Gratiskindergartenjahrs für alle 5-Jährigen ist ein weiteres Puzzlestück, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Damit wird ein wichtiger Schritt gesetzt, um allen Kindern in Österreich die besten Bildungschancen zu ermöglichen. Besonders erfreulich ist es, dass die von Bundesseite angestoßene Diskussion eine breite Debatte um Gratis-Kindergärten in vielen Bundesländern - wie etwa Wien oder Burgenland - in Gang gebracht hat und der Gratis-Kindergarten auch für die unter 5-Jährigen umgesetzt wird. Hier gelingt gerade ein Meilenstein. Denn eine leistbare und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ist gerade für Frauen eine wesentliche Voraussetzung, um Beruf und Familie gut miteinander vereinbaren zu können. Das unterstützt Frauen in ihrer Erwerbstätigkeit und ist daher ein Beitrag zu mehr Chancengleichheit für Frauen und Männer. Und gerade für Alleinerzieherinnen mit oft geringen Einkommen ist der Gratiskindergarten eine wichtige Unterstützung.
Frauenförderung in den Stellenplänen des Bundes verankert – Frauenquote im Bundesdienst von 40 auf 45 Prozent erhöht
Bei Ausschreibungsverfahren war bisher bei gleicher Eignung bis zu einem Frauenanteil von 40% in dieser Funktion bzw. Einstufung die Frau einem männlichen Bewerber bei gleicher Eignung vorzuziehen. Dieser Anteil wird mit der ab 1. Jänner 2010 gültigen Dienstrechtsnovelle auf 45% erhöht.
Blogbeiträge dazu: http://campa.at/home/blog/showentry/2010 sowie http://gabrieleheinischhosek.mywoman.at/?day=20090601
Einführung einer 45-prozentigen Frauenquote im ORF-Gesetz
Es ist fix, dass im neuen ORF-Gesetz eine Frauenquote von 45 Prozent für alle Stellenausschreibungen festgeschrieben werde. Bei allen Stellenausschreibungen im ORF - egal ob es einen Einstieg oder einen Aufstieg betrifft - sollen bei gleicher Qualifikation Frauen so lange bevorzugt werden, bis 45 Prozent erreicht sind. Damit orientiert man sich am Bundesgleichbehandlungsgesetz. Die verankerte Frauenquote im neuen ORF-Gesetz ist ein wichtiges Signal für die gesamte Medienbranche. Denn Journalistinnen erreichen immer noch viel seltener Spitzenpositionen, verdienen weniger als ihre männlichen Kollegen und haben aufgrund der untypischen Arbeitszeiten Schwierigkeiten mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie . Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, den Koalitionspartner doch noch davon zu überzeugen, dass die Quote ein gutes Anreizsystem ist, um Frauen in Führungspositionen zu fördern.
Einführung einer Frauenquote von 40 Prozent in allen Gremien der Universitäten
Die verpflichtende Frauenquote in allen Uni-Gremien ist ein großer frauenpolitischer Erfolg. Damit sind die österreichischen Universitäten endlich im 21. Jahrhundert ankommen. In allen Universitätsgremien und Organen, wie etwa dem Rektorat, müssen zumindest 40 Prozent Frauen vertreten sein. Das wird dazu führen, dass in Zukunft Frauen an den Universitäten vermehrt mitentscheiden. Wenn die erforderliche Frauenquote nicht eingehalten werde, kann vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen Einspruch erhoben werden. Und wenn zu Recht Einspruch erhoben wurde, sind die Beschlüsse ungültig.
Frauenförderung durch Änderung der Reihungskriterien Verordnung - Frauenanteil im Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe wird erhöht
Viele Frauen haben das Bedürfnis, gynäkologische Untersuchungen und Behandlungen von einer Ärztin durchführen zu lassen. Dabei stehen sie häufig vor dem Problem, dass in ihrer Versorgungsregion alle gynäkologischen Vertragsarztstellen durch Männer besetzt sind. Im Bundesland Kärnten gibt es sogar derzeit keine einzige Gynäkologin mit Kassenvertrag einer Gebietskrankenkasse. Wird eine Wahlärztin aufgesucht, so sind die Kosten für die Leistung zunächst zur Gänze von der Patientin selbst zu tragen und können dann teilweise vom Krankenversicherungsträger rückerstattet werden.
Für viele Frauen sind männliche Ärzte eine Hürde, um zu einer gynäkologischen Untersuchung zu gehen. Gerade im Bereich der Präventivmedizin ist es jedoch enorm wichtig, die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung in Anspruch zu nehmen. Wir gehen damit auf die Wünsche der Patientinnen ein und trifft Maßnahmen für ein frauenfreundliches Leistungsangebot.
Durch die Änderung der „Verordnung über die Kriterien für die Reihung der ärztlichen Bewerberinnen und Bewerber um Einzelverträge mit den Krankenversicherungsträgern“ vom 23.07.2009 wollen wir den Frauenanteil im Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe erhöhen. Die konkrete Maßnahme: Ärztinnen im Bewerbungsverfahren um eine Facharztstelle werden mit einem 10-Prozentpunkte-Bonus bewertet, d. h. gegenüber ihren männlichen Kollegen positiv diskriminiert. Diese Maßnahme soll mittelfristig zu einer flächendeckenden Versorgung an Gynäkologinnen mit Kassenvertrag führen.
Ein wichtiger Schritt für Frauen in Notsituationen - Pille danach rezeptfrei gestellt
Die ‚Pille danach’ ist eine wichtige Methode zur Notfallverhütung. Es geht darum, nach einer Verhütungspanne den betroffenen Frauen in einer Notsituation die geeignete medizinische Hilfe ohne zeitliche Hürden zur Verfügung zu stellen.
Blogbeiträge dazu: http://campa.at/home/blog/showentry/2244 sowie http://campa.at/home/blog/showentry/2214
Entlastung der Familie im Zuge der Steuerreform - steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuung, Erhöhung des Kinderabsetzbetrag
Im Frühjahr wurde eine Steuersenkung im Ausmaß von 3,2 Mrd. Euro beschlossen, darunter das Familienpaket im Ausmaß von 500 Mio. Euro: 88% der Reform kommen Menschen mit Einkommen unter 4.000 Euro zugute. Bei der Steuerreform wurde die Steuerfreigrenze auf 11.000 Euro im Jahr hinaufgeschoben. Das ist eine Entlastung, die vor allem Frauen betrifft. Außerdem ist seit heuer Kinderbetreuung bis zu maximal 2.300 Euro steuerlich absetzbar. Die Betreuungsperson muss aber eine pädagogische Ausbildung haben. Jugendliche Babysitter zwischen 16 und 21 Jahren müssen mindestens 16 Stunden pädagogische Ausbildung nachweisen, damit sie steuerlich abgesetzt werden können. Ab 21 Jahren bleibt weiterhin ein Ausbildungserfordernis von 8 Stunden bestehen. Die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuung ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung besonders von mittelständischen Familien und fördert die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Blogbeitrag dazu: http://gabrieleheinischhosek.mywoman.at/stories/550500/
Gewaltschutz wird verbessert – Opfer werden noch besser geschützt als bisher und mehr Geld für die Gewaltschutzzentren
Immer mehr Frauen und Kinder wenden sich an die Gewaltschutzzentren bzw. Interventionsstellen gegen Gewalt. Wurden im Jahr 2001 noch 4.849 Gewaltopfer betreut, waren es im Jahr 2007 bereits 12.757 (+163%) und im Jahr 2008 14.059 (+ 190% gegenüber 01). Diese massive Steigerung im letzten Jahr lässt die Annahme zu, dass es gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise zu einem Anstieg an Gewaltfällen in der Familie kommt. Darum gilt es besonders jetzt in der Krise die Gewaltschutzeinrichtungen besonders zu fördern.
Budget für Gewaltschutzeinrichtungen wurde erhöht - Blogbeitrag dazu: http://campa.at/home/blog/showentry/2178
Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes II im Juni = massive Verbesserung für Gewaltopfer – Blogbeitrag dazu http://gabrieleheinischhosek.mywoman.at/stories/551480/
Gender Budgeting in der Verfassung seit 1. 1. 2009
Einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern leistet Gender Budgeting. Besonders erfreulich ist, dass sich Österreich als einziges Land der EU in seiner Verfassung zu Gender Budgeting bekannt hat. Mit der Verankerung von Gender Budgeting in der Verfassung seit 1. Jänner 2009 ist nun festgelegt, dass den Frauen ein gerechter Anteil am Budget zusteht. Selbstverständlich passieren diese Veränderungen nicht von heute auf morgen. Da Gender Budgeting als Teil der wirkungsorientierten Haushaltsführung erst mit der zweiten Etappe der Haushaltsrechtreform ab 2013 Einzug findet, ist in einer ersten Phase jedes Ressort aufgefordert, ein Pilotprojekt zu Gender Budgeting durchführen.
Verbesserungen im Familienrecht
Der Unterhaltsvorschuss wird nun schon ab Antragstellung gewährt und nicht erst nach erfolgloser Exekution, Patchworkfamilien haben nun erstmals gesetzlich festgelegte Rechte.
Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare
Wir haben viel durchgesetzt, aber noch nicht alles geschafft. Die völlige Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren ist und bleibt unser Ziel. Mit dem ab 1. Jänner 2010 gültigen Gesetz gelingt ein erster wichtiger Schritt zur Gleichstellung von homosexuellen Paaren. Damit setzen wir endlich einen Schritt, um Menschen, die gleichgeschlechtlich orientiert sind, nicht zu diskriminieren.
Blogbeitrag dazu: http://campa.at/home/blog/showentry/2166