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Frauen-Leben

Blog der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst

Öffentlich, seit 2009-09-02 12:32:41 eröffnet von Gabriele Heinisch-Hosek

Letzte Änderung: 2009-09-03 17:10:29

Neue Website www.100jahrefrauentag.at online

Gabriele Heinisch-Hosek schreibt am 2011-02-15 13:09:35

100 Jahre Frauentag


Die neue Website www.100jahrefrauentag.at ist eine Online-Plattform, die die vielfältigen Aktivitäten rund um 100 Jahre Frauentag sichtbar macht und vernetzt. Herzstück der Plattform ist ein umfassender Veranstaltungskalender, in den Frauenorganisationen, Vereine und Initiativen ihre Aktivitäten zum 100-Jahr-Jubiläum eintragen können. Österreichweit finden sich im Kalender bereits über 100 Einträge, und täglich werde es mehr. All jene, die ihre Veranstaltungen zum Frauentag auch veröffentlich wollen, sind eingeladen, an frauentag@bka.gv.at zu schreiben – der Eintrag wird umgehend online gestellt.

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Auch ein Elternteil soll die gemeinsame Obsorge beantragen können. Aber nicht ohne Wenn und Aber.

Gabriele Heinisch-Hosek schreibt am 2011-02-11 16:59:08

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Obsorge hilft uns, in Österreich weiterzukommen. Diesen Schub von außen sollten wir jetzt nützen, um einen großen Schritt voranzukommen. Die wichtigste Aufgabe der Politik ist es, Kinder zu beschützen und das Beste für sie zu entscheiden.


 


Das EGMR-Urteil macht klar, dass immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen muss. Es macht deutlich, dass jeder einzelne Fall zu prüfen ist und das Beste für das Kind entschieden werden muss. Und das Urteil verlangt, dass auch nur ein Elternteil die gemeinsame Obsorge beantragen können muss. Die Gerichte haben dann zu prüfen, ob die alleinige oder die gemeinsame Obsorge das Beste ist.


 


Ich bewege mich auf die Väter zu und sage: Ja, auch ein Elternteil soll die gemeinsame Obsorge beantragen können. Aber nicht ohne Wenn und Aber. Denn das Urteil stellt auch klar, dass bestimmte Kriterien definiert werden sollten, die der nicht obsorgeberechtigte Elternteil zu erfüllen hat, um die gemeinsame Obsorge zu erhalten.


 


Damit ist die automatische gemeinsame Obsorge für mich endgültig vom Tisch. Denn das Wichtigste ist, dass die FamilienrichterInnen jeden Fall genau prüfen. Und da akzeptiere ich nicht, dass schon wieder Stimmen laut werden, die darauf hinweisen, dass die Justiz überlastet sei. Es ist die oberste Pflicht der Justiz, die einzelnen Fälle genau zu prüfen. Diese Frage darf nicht die Debatte dominieren.


 


Mit diesen klaren Vorgaben des EGMR-Urteils stehe ich den Gesprächen mit Justizministerin Bandion-Ortner sehr offen gegenüber. Wir haben nun die Chance, aufeinander zuzugehen und eine Lösung im Interesse der Kinder zu finden.

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Auf den internationalen Zug aufspringen - Selbstverpflichtung für mehr Frauen in Führungspositionen umsetzen

Gabriele Heinisch-Hosek schreibt am 2011-02-01 15:43:06

Der europäische Zug, um mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, ist längst angerollt und losgefahren. Viele europäische Länder wie Frankreich, Spanien, Niederlande und Norwegen haben bereits Quotenregelungen. Und auch die EU-Kommission und Deutschland machen sich auf den Weg.


Österreich steht da leider noch im Bahnhof, und wir müssen endlich auf diesen Zug  aufspringen. Denn wir haben immer noch eine Männerquote von 90 Prozent in den Aufsichtsräten. Es gilt nun endlich einen Schritt zu setzen, um in der Wirtschaft mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen.


Ich möchte, dass sich die Betriebe  selbst verpflichten, in den kommenden Jahren aktiv zu werden. Und zwar sollen sich staatsnahe und börsenotierte Betriebe selbst verpflichten, zuerst 25 Prozent und nach einigen Jahren 40 Prozent der Aufsichtsratsposten mit Frauen zu besetzen.


Dazu nehmen Wirtschaftsminister Mitterlehner und ich unsere Gespräche wieder auf und ich bin zuversichtlich, dass wir hier endlich etwas erreichen können.

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Keine Änderung im Schadenersatzrecht

Gabriele Heinisch-Hosek schreibt am 2011-01-11 10:36:11

 Justizministerin Claudia Bandion-Ortner möchte das Schadenersatzrecht ändern. Derzeit hat der Arzt/die Ärztin die Pflicht, eine schwangere Frau auf eine mögliche Behinderung ihres ungeborenen Kindes aufmerksam zu machen. Wenn er/sie eine Behinderung übersieht, dann haftet der Arzt/die Ärztin. Geht es nach den Vorstellungen der Justizministerin sollen GynäkologInnen für diesen Fehler nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden. Die SPÖ ist strikt dagegen, die ÄrztInnen von der derzeit bestehenden Haftungspflicht zu entbinden, wenn dem Arzt/der Ärztin ein Fehler nachgewiesen wird. ÄrztInnen sollen für solche Fehler auch in Zukunft grade stehen müssen.


Frauen vertrauen ihren GynäkologInnen und haben ein Recht darauf, alles was ihre Schwangerschaft und ihr ungeborenes Kind betrifft zu erfahren und zu wissen. Wenn jetzt ExpertInnen und ÄrztInnen selbst sagen, dass das neue Gesetz dazu führen wird, dass es in Zukunft weniger Pränataldiagnostik-Untersuchungen geben wird, dann schrillen bei mir alle Alarmglocken. Wir wollen den werdenden Müttern keine Informationen vorenthalten. Das passiert aber, wenn weniger Untersuchungen stattfinden. Das ist ein frauenpolitischer und medizinischer Rückschritt.

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Wünsche schöne und vor allem erholsame Feiertage!

Gabriele Heinisch-Hosek schreibt am 2010-12-23 15:36:39

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