Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Obsorge hilft uns, in Österreich weiterzukommen. Diesen Schub von außen sollten wir jetzt nützen, um einen großen Schritt voranzukommen. Die wichtigste Aufgabe der Politik ist es, Kinder zu beschützen und das Beste für sie zu entscheiden.
Das EGMR-Urteil macht klar, dass immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen muss. Es macht deutlich, dass jeder einzelne Fall zu prüfen ist und das Beste für das Kind entschieden werden muss. Und das Urteil verlangt, dass auch nur ein Elternteil die gemeinsame Obsorge beantragen können muss. Die Gerichte haben dann zu prüfen, ob die alleinige oder die gemeinsame Obsorge das Beste ist.
Ich bewege mich auf die Väter zu und sage: Ja, auch ein Elternteil soll die gemeinsame Obsorge beantragen können. Aber nicht ohne Wenn und Aber. Denn das Urteil stellt auch klar, dass bestimmte Kriterien definiert werden sollten, die der nicht obsorgeberechtigte Elternteil zu erfüllen hat, um die gemeinsame Obsorge zu erhalten.
Damit ist die automatische gemeinsame Obsorge für mich endgültig vom Tisch. Denn das Wichtigste ist, dass die FamilienrichterInnen jeden Fall genau prüfen. Und da akzeptiere ich nicht, dass schon wieder Stimmen laut werden, die darauf hinweisen, dass die Justiz überlastet sei. Es ist die oberste Pflicht der Justiz, die einzelnen Fälle genau zu prüfen. Diese Frage darf nicht die Debatte dominieren.
Mit diesen klaren Vorgaben des EGMR-Urteils stehe ich den Gesprächen mit Justizministerin Bandion-Ortner sehr offen gegenüber. Wir haben nun die Chance, aufeinander zuzugehen und eine Lösung im Interesse der Kinder zu finden.