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Frauen-Leben

Blog der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst

Öffentlich, seit 2009-09-02 12:32:41 eröffnet von Gabriele Heinisch-Hosek

Letzte Änderung: 2009-09-03 17:10:29

Echte Männer gehen in Karenz

Gabriele Heinisch-Hosek schreibt am 2010-11-14 12:27:24



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Einkommenstransparenz beschlossen – ein Tag der Freude mit Wermutstropfen

Gabriele Heinisch-Hosek schreibt am 2010-10-19 12:59:36

Nun ist es also soweit: Die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz  ist heute im Ministerrat beschlossen worden und soll damit am 1. Jänner 2011 in Kraft treten. Das ist ein echter Grund zur Freude. Denn mit der Einkommenstransparenz  (über die ich schon öfters gebloggt habe - zb. hier  http://www.campa.at/home/blog/showentry/2556 ) stoßen wir für Frauen eine wichtige Tür auf. Das Wichtigste ist, dass Frauen ab 1. Jänner kommenden Jahres mit einem starken Beweismittel in der Hand gegen ungerechte Bezahlung vorgehen können.  Betriebe müssen sich ab kommendem Jahr endlich mit den Einkommensunterschieden zwischen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigen.


 


Es ist ein Gesetz für mehr Gerechtigkeit und gegen undurchsichtige Gehaltsmauscheleien auf Kosten der Frauen. Denn bisher ist es immer noch so, dass Frauen für die gleiche Arbeit um bis zu 18 Prozent schlechter bezahlt bekommen als Männer, einfach deshalb, weil sie Frauen sind. Mit der Gesetzesnovelle setzen wir einen ganz wichtigen Schritt, um mit dieser Ungerechtigkeit bei den Einkommen Schluss zu machen.


 



Aber der Wermutstropfen ist: Bei den Verhandlungen zum neuen Gesetz war der Gegenwind von Seiten der Wirtschaft sehr stark. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Details über den Einkommensbericht nach außen (Medien, Internet) ausplaudern, kann der Arbeitgeber verlangen, dass eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von maximal 1500 Euro verhängt wird. Die Behörde kann aber auch von einer Strafe absehen und muss in jedem Fall dem/der ArbeitnehmerIn nachweisen, dass er/sie vorsätzlich die Informationen nach außen getragen hat. Ich bin aber froh, dass es zumindest gelungen ist, die mögliche Strafe deutlich niedriger anzusetzen als geplant. Ganz wichtig ist, dass die Behörde bei harmloseren Vergehen von der Strafe absehen kann.


 


Zusätzlich ist im Gesetz verankert, dass sich Frauen und Männer, die auf Jobsuche sind, deutlich besser orientieren können, wie viel Gehalt man erwarten oder auch fordern kann. Denn Arbeitgeber müssen in Zukunft bei Stelleninseraten im Internet oder in der Zeitung angeben, welchen Kollektivvertrag sie haben und ob sie bereit sind, mehr zu bezahlen. Wenn sich Arbeitgeber oder Arbeitsvermittler nicht daran halten, gibt es Verwaltungsstrafen.

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Eine Frage der Zeit

Gabriele Heinisch-Hosek schreibt am 2010-08-19 13:20:14

 


 


Präsentation Zeitverwendungsstudie


 


Die heutige Präsentation der aktuellen Zeitverwendungsstudie (www.frauen.bka.gv.at/zeitverwendung) zeigt wieder: Bezahlte und unbezahlte Arbeit ist zwischen Männern und Frauen immer noch ungerecht aufgeteilt – denn Frauen erledigen auch heute noch zwei Drittel der unbezahlten Arbeit.


 


Es sind zwar mehr Männer, die sich nun an der Hausarbeit und an der Kinderbetreuung beteiligen. Aber, das tun sie vor allem dort, wo es soziale Anerkennung gibt. So geht der liebevolle Vater mit den Kleinen zum Spielplatz, pflegen, wickeln und lernen tut er dann schon nicht mehr besonders häufig. Und Männer lassen sich gerne als Starkoch bewundern, das Aufräumen des Schlachtfelds Küche überlassen sie dann aber ihrer Frau. Männer sind also echte Rosinenpicker.


 


Damit das nicht so bleibt, sind Projekte, die zur Bewusstseinsbildung beitrage,  unerlässlich. Eines davon gehe ich jetzt gemeinsam mit den Sozialpartnern und der IV an:  In unserem gemeinsamen Väterkarenzprojekt werden wir ab Herbst Workshops für PersonalchefInnen  in Betrieben  - mit Schwerpunkt auf KMUs – anbieten. Ich bin sicher, dass sich dann  - auch bei der Verteilung der Hausarbeit -etwas  verändern wird.


 


 

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Ein Partnerschaftsvertrag für unverheiratete Eltern - dafür werde ich werben!

Gabriele Heinisch-Hosek schreibt am 2010-08-14 14:03:15

Wenn wir über die gemeinsame Obsorge bei unverheirateten Eltern reden, müssen wir über die Rechte und Pflichten dieser Eltern füreinander und gegenüber dem Kind reden. Ich kann mir durchaus eine neue Form der notariell  oder gerichtlich  beglaubigten Partnerschaft vorstellen, die auch eine gemeinsame Obsorge umfassen kann. Ein  solcher Partnerschaftsvertrag soll nicht die Regelungsdichte einer Ehe aufweisen, aber für Paare, die keine Ehe eingehen wollen, aus welchen Gründen auch immer eine Alternative schaffen, die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar zu regeln.  Dieses Thema werde ich jetzt angehen.  

 
Der Partnerschaftsvertrag müsste folgende Punkte regeln:
•    Den wechselseitigen Beistand (Auskunftsrecht im Krankenhaus, alles wozu jetzt Vollmachten nötig sind – zb. Auskünfte bei Ämtern)
•    Regelung über die Vermögensaufteilung (gemeinsame Investitionen, Erspartes, etc.)
•    Unterhaltsfragen im Falle einer Trennung


Sind diese 3 wechselseitigen Rechte und Pflichten einvernehmlich geregelt, dann könnten diese Paare mit Ehepaaren in der Obsorge gleichgestellt werden.

Für diesen Partnerschaftsvertrag werde ich werben. Für mich gehört das zu einem modernen Familienrecht dazu. Das muss in der Gesamtdebatte mitdiskutiert werden.

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Bundes-Mittel für Ausbau der Kinderbetreuung verlängern!

Gabriele Heinisch-Hosek schreibt am 2010-08-11 14:22:35

PK mit Oxonitsch 1


 


Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Wiener Bildungsstadtrat Christian Oxonitsch konnte ich heute wieder einmal deutlich machen, wie wichtig die Verlängerung der Bundes-Mittel für den Ausbau der Kinderbetreuung über das Jahr 2010 hinaus wäre. Denn jeder Euro, der in Kinderbetreuung investiert wird, hat einen dreifachen Effekt. Erstens haben die Kinder etwas davon, zweitens haben Mütter und Väter etwas davon und drittens wirkt es sich auch auf die Wirtschaft positiv aus. Jeder Euro, den wir in die Kinderbetreuung investieren, kommt doppelt zurück. Das heißt, 15 Millionen Investitionen im Jahr bringen volkswirtschaftlich 30 Millionen.


 


Dass ich mit der Forderung nicht alleine bin, macht mich für die Verhandlungen im Herbst auch zuversichtlich. Denn vor kurzem haben alle 9 Bundesländer einstimmig beschlossen, dass das Ausbau der Kinderbetreuung auch über das Jahr 2010 hinaus weitergehen solle. Und auch die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung fordern den Ausbau der Kinderbetreuung.


 


Trotz des Sparkurses sollte also frisches Geld durch den Bund für die kommenden 3 Jahre in die Hand genommen werden – einfach deshalb, weil diese Investitionen auch ökonomisch Sinn machen. Falls dies mit dem Koalitionspartner nicht zu vereinbaren ist, könnte ein WIFO-Vorschlag zur Gegenfinanzierung aufgegriffen werden: Die Umschichtung des Alleinverdienerabsetzbetrags für Paare, die keine Kinder (mehr) betreuen, in Richtung Kinderbetreuung wäre da eine gute Möglichkeit. Härtefälle müssten selbstverständlich ausgenommen werden.


 


Damit die Bundesländer in Zukunft beim Ausbau schneller vorankommen, sollte die Bundesförderung zusätzlich zu den bestehenden Kriterien auch für die Errichtung von Betreuungseinrichtungen und für die Ausbildung der PädagogInnen verwendet werden. Denn so könnten Engpässe bei der Ausbildung vermieden werden. Da schlage ich vor, dass man sich das Wiener Modell der Kurzausbildungen für KindergartenpädagogInnen als Vorbild nimmt, und auch solche Ausbildungen künftig aus der Anstoßfinanzierung des Bundes bezahlen kann.  


PK mit Oxonitsch 2


 


PK mit Oxonitsch 3

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