Internet-Provider müssen in Österreich die Personendaten von Kunden, die über Filesharing-Systeme urheberrechtlich geschützte Musiktitel herunterladen, nicht herausgeben. Dies hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Erkenntnis von Mitte Juli festgestellt. Der OGH hat die Klage einer Verwertungsgesellschaft, die die Herausgabe von Filesharer-Namen verlangt hatte, gegen einen Provider abgewiesen. Es gebe "keine Auskunftspflicht des Providers über die Daten (Namen und Anschrift) jener Nutzer, die kopierte Musiktitel aus dem Internet heruntergeladen haben." 



Siegi Lindenmayr
schreibt am 2009-08-14 11:12:37