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Die Kamera ist im Alltagsleben nicht immer dabei, ich werde dennoch versuchen, halbwegs regelmäßig diesen Blog mit Fotos zu füllen - und diese zu kommentieren. Die Blogeinträge können - müssen aber nicht - mit der offiziellen Meinung der SPÖ übereinstimmen. Meine Website http://www.lindenmayr.spoe.at/

35 Jahre Fristenregelung

Siegi Lindenmayr schreibt am 2010-01-26 22:00:05

Bauchige ChristinDemo Fristenregelung

In der zweiten Republik wurde von den Justizministern Tschadek (SPÖ) und Broda eine Strafrechtskommission eingerichtet, die sich auch mit der Reform des §144 beschäftigte. 1957 wurde ein Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der das Delikt für die schwangere Frau zum Vergehen herabstufte, den Strafrahmen auf maximal ein Jahr herabsetzte und vorsah, dass auch von Strafe abgesehen werden konnte. Während der ÖVP Alleinregierung wurde nicht nur dieser Entwurf nicht verwirklicht, sondern ein Entwurf mit Verschärfungen 1968 von der ÖVP eingebracht, der den Stand der Strafgesetznovelle 1937 wiederhergestellt hätte. Er wurde wegen des heftigen Widerstandes der SPÖ nicht verwirklicht.

Im Justizprogramm 1969 stellte Christian Broda ein weitgehendes Indikationenmodell im Sinne der Strafrechtskommission vor. Dieser Vorschlag wurde 1971 ins Parlament eingebracht.

Dieser Gesetzesentwurf fand den erbitterten Widerstand katholischer Kreise und es wurde dagegen zunächst eine Unterschriftensammlung und dann ein Volksbegehren (24. November bis 1. Dezember 1975, 895.665 Unterschriften, 17,92 % der Stimmberechtigten) initiiert.

Auch in der SPÖ regte sich Widerstand. Im Jänner 1972 trat ein Komitee von acht jungen Frauen an die Öffentlichkeit und forderte die völlige Abschaffung des §144. Schon im Dezember 1971 hatte das Komitee prominente Unterschriften für die Abschaffung gesammelt und auch in der SPÖ, besonders bei den Frauen und in den Jugendorganisationen den Boden aufbereitet. Es fanden Marktaktionen, Unterschriftenaktionen statt. In die Parteibezirke wurden Musteranträge für den Villacher Parteitag im April 1972 gebracht. Der Parteitag nahm den Antrag zur Fristenregelung des Bundesfrauenkomitees an. Am 11. Mai 1973 wurde der Gesetzesantrag ins Parlament eingebracht. ÖVP und FPÖ brachten verschiedene Indikationenanträge ein, jedoch wurde im November 1973 der Fristenregelungsantrag mit den Stimmen der SPÖ beschlossen.

In Kraft tritt das Gesetz mit Beginn des Jahres 1975.

Link: http://spoe.frauen.spoe.at

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