Von 555 Beziehern sind 366 Deutsche, 31 Rumänen, 25 Briten und 18 Italiener
Von den 555 EU-Bürgern, die eine Ausgleichszulage ohne österreichische Pension beziehen, sind 31 Bezieher aus Rumänien, 366 der Bezieher, also die überwiegende Mehrheit kommt aus Deutschland, davon sind viele Menschen aus Österreich, die nach einem Berufsleben in Deutschland wieder nach Österreich zurückkehren. Man kann daher nicht von einem Massenphänomen sprechen, oder dass Österreich den "Rumänen die Pensionen bezahlt" wie in einer anderen Tageszeitung behauptet wird. Von rund 240.000 Augleichszulagenbeziehern sind lediglich 555 EU-Bürger mit einer kleinen EU-Pension. Diese 555 Fälle sind auch keine Missbrauchsfälle, sondern beziehen die Ausgleichszulage nach den geltenden EU-weiten Bestimmungen und haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich.
Die Leistungsbezieher müssen beweisen , dass sie auch hier in Österreich wohnen. Beim Verdacht, dass Missbrauch vorliegen könnte, wird die Pension nur bar ausbezahlt. Zudem wurden von der Pensionsversicherungsanstalt vorgenommenen Überprüfungen verschärft.
Es sei daher nicht möglich, dass Rumänen, wie behauptet wird, nach Österreich kommen, sich hier bei Bekannten oder Verwandten anmelden, die Ausgleichszulage beantragen und sich den Betrag nach Rumänien überweisen lassen. Wer in Österreich eine Ausgleichszulage bezieht, muss auch in Österreich leben - ein "Export" des Bezuges ist ausgeschlossen.
Aufgrund der Niederlassungsfreiheit ist es EU-Bürgern grundsätzlich möglich, sich in jedem EU-Staat anzusiedeln. Wenn ein EU-Bürger eine kleine Pension aus einem anderen Mitgliedsstaat bezieht, sich dann in Österreich ansiedelt, ist er zum Bezug der österreichischen Ausgleichszulage berechtigt. Das gilt auch im umgekehrten Fall. Übersiedelt ein österreichischer Pensionsbezieher in einen anderen EU-Staat, dann kann er auch an seinem neuen Wohnort die Differenz zur Mindestpension beziehen, falls seine Eigenpension unter diesem Betrag bleibt.



Christine Lapp
schreibt am 2010-02-06 12:20:16
