Wenn wir über die gemeinsame Obsorge bei unverheirateten Eltern reden, müssen wir über die Rechte und Pflichten dieser Eltern füreinander und gegenüber dem Kind reden. Ich kann mir durchaus eine neue Form der notariell oder gerichtlich beglaubigten Partnerschaft vorstellen, die auch eine gemeinsame Obsorge umfassen kann. Ein solcher Partnerschaftsvertrag soll nicht die Regelungsdichte einer Ehe aufweisen, aber für Paare, die keine Ehe eingehen wollen, aus welchen Gründen auch immer eine Alternative schaffen, die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar zu regeln. Dieses Thema werde ich jetzt angehen.
Der Partnerschaftsvertrag müsste folgende Punkte regeln:
• Den wechselseitigen Beistand (Auskunftsrecht im Krankenhaus, alles wozu jetzt Vollmachten nötig sind – zb. Auskünfte bei Ämtern)
• Regelung über die Vermögensaufteilung (gemeinsame Investitionen, Erspartes, etc.)
• Unterhaltsfragen im Falle einer Trennung
Sind diese 3 wechselseitigen Rechte und Pflichten einvernehmlich geregelt, dann könnten diese Paare mit Ehepaaren in der Obsorge gleichgestellt werden.
Für diesen Partnerschaftsvertrag werde ich werben. Für mich gehört das zu einem modernen Familienrecht dazu. Das muss in der Gesamtdebatte mitdiskutiert werden.

Gabriele Heinisch-Hosek
schreibt am 2010-08-14 13:57:10