Am Mittwoch entscheidet die Bundeswahlbehörde, wer bei der Nationalratswahl am 1. Oktober an Stelle drei des Wahlvorschlags Platz nehmen darf, also wer die „Nachfolge“ der FPÖ antreten wird.
Heute stellte sich heraus, dass der 3. Platz eventuell sogar frei bleiben könnte. Davon gehen zumindest jene aus, die sich am Rechtsgutachten des Linzer Verfassungsrechtlers Johannes Hengstschläger orientieren. Das BZÖ würde dann auf Platz fünf gereiht werden und die FPÖ auf die Sechs.
Also, das Bummer hat nicht immer nur aner...



Lisa Fuchs
schreibt am 2006-08-28 14:04:15